Sicherheitsmitarbeiter Erstausbildung (§34a GewO)​

mit Sprachförderung

Die „Sachkunde nach §34a GewO“ ist für Personen, die den Berufseinstieg in die private Sicherheitswirtschaft einschlagen möchten, der erste Schritt.
Diese Weiterbildung eröffnet Ihnen Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz in einer wachsenden Branche.

Für Teilnehmer mit Migrationshintergrund bieten wir den Unterricht teilweise in leichter Sprache und führen auch einen Kompetenzcheck Deutsch im Beruf durch.

Was macht ein Sicherheitsmitarbeiter?

Die Sachkundeprüfung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat der Industrie- und Handelskammer, wodurch der Teilnehmende künftig als entsprechend geprüfter Sicherheitsmitarbeiter mit Qualifikationsnachweis im Bewacherregister tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, im Objektschutz bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst. 

Bei der 34a-Sachkundeprüfung erwirbt man einen Nachweis darüber, das man für die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbranche – z.B. als Sicherheitsmitarbeiter*in im Objektschutz oder bei Veranstaltungen, persönlich geeignet ist und über das notwendige rechtliche und fachliche Wissen verfügt. 

Zielgruppe

Von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Menschen, die ihre berufliche Perspektive als Sicherheitsmitarbeiter sehen.
Zugangsvoraussetzungen:

  • Interesse an einem Job im Sicherheitsgewerbe
  • über 18 Jahre
  • Deutsch in Wort und Schrift, Sprachniveau A2 oder besser
  • Polizeiliches Führungszeugnis ohne Eintragungen

Eine Eignungsprüfung findet in Form eines Informationsgespräches vor der Maßnahme statt. Das Ergebnis wird in Form einer Dokumentation festgehalten und dem potenziellen Teilnehmer dargelegt.

Ihre Vorteile

  • Wir bilden zielgerichtet und kompetent aus
  • Geringe Kosten für Selbstzahler
  • Kostenübernahme durch staatliche Einrichtungen möglich
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsstellen
  • Geprüfte Qualität durch fachkundige Stellen
  • Anerkannte Abschlüsse
  • IHK-Ausbildungsbetrieb
  • Eignungsfeststellung

Teilnahmevoraussetzungen

  • Deutsch in Wort und Schrift (mind. A2)
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag

Unser Weiterbildungs-Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung, die sich für eine Tätigkeit in der Schutz- und Sicherheitsbranche interessieren. Für alle Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

Förderung und Finanzierung

Unsere Weiterbildungen sind nach AZAV zugelassen und können über einen Bildungsgutschein abgerechnet werden. Firmen können über das Qualifizierungschancengesetz ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Grone Campus weiterbilden lassen. 

Für eine weitere individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner*innen jederzeit zur Verfügung.

Kostenträger unserer Weiterbildungen sind:

  • Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg
  • Bildungsurlaub
  • Bildungsprämie des Bundes
  • Hamburger Weiterbildungsbonus
  • Arbeitgeber
  • Selbstzahler
  • Weitere Förderungen auf Anfrage
Sicherheitsmitarbeiter mit Migrationshintergrund

Jetzt informieren

Ansprechpartnerin: Melanie Kögler

E-Mail: sicherheit@grone.de

Tel.: 040 23 830 76 37

Tel.: 040 23 70 30

Wann starten unsere nächsten Kurse​

Kursstart: 

01.11.2023

13.12.2023

29.01.2024

11.03.2024

24.04.2024

10.06.2024

22.07.2024

02.09.2024

15.10.2024

27.11.2024


Sicherheitsmitarbeiterin Erstausbildung

Seminarinhalte

Einstiegsphase

  • Basiswissen – das 1×1 des Berufs
  • Berufliche Kommunikationssituationen kennen lernen,
  • Gesprächsführung und Regeln
  • Sender-Empfänger-Modell für berufliche Situationen anwenden.

Wissensvermittlung Berufssprache

  • Berufsfachliche Wissensvermittlung,
  • Umgang mit Kritik und Strategien zur Problemlösung anhand konkreter beruflicher Situationen
  • Arbeitnehmerpflichten und Rechte im Beruf kennen und anhand konkreter Beispiele anwenden lernen,
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf als Arbeitnehmer*in erwirken.

Berufliche Sprachkompetenzerweiterung

  • branchenspezifische Sprachkompetenzerweiterung,
  • branchenübergreifende Sprachkompetenzerweiterung,
  • berufsbezogenes Sprach- und Kommunikationstraining,
  • Soft-Skills-Training.

Ergänzungs-/Abschlussphase

  • Erweiterung berufsfachlicher Kenntnisse anhand der vorhandenen Erfahrungen in der TN-Gruppen
  • Erarbeiten und Üben von Gesprächs- und Kommunikationstrategien für Konfliktlösungen anhand von Erfahrungen;
  • Erkenntnisse zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus den Erfahrungen in der TN-Gruppe
  1. Rechtskunde: Gesetzes- und Verordnungskenntnisse im Bereich des Sicherheitsgewerbes, insbesondere die relevanten Paragraphen des BGB (Bürgerlichen Gesetzbuches), StGB (Strafgesetzbuches), OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetzes), GewO (Gewerbeordnung), BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) und WaffG (Waffengesetz).
  2. Sicherheitstechnik: Technische Kenntnisse zu verschiedenen Sicherheitsanlagen und -geräten sowie deren Handhabung und Wartung, beispielsweise Alarmanlagen, Videoüberwachungssysteme, Zutrittskontrollen und Brandmeldeanlagen.
  3. Notwehr und Nothilfe: Wissen um die Rechte und Pflichten von Sicherheitskräften bei der Durchsetzung von Notwehr und Nothilfe.
  4. Konfliktmanagement: Grundlagen von Konfliktmanagement, Deeskalation und professioneller Gesprächsführung sowie Kenntnisse über die verschiedenen Arten von Konflikten.
  5. Umgang mit Personen: Kenntnisse über den Umgang mit verschiedenen Personengruppen, insbesondere mit schwierigen oder aggressiven Personen, aber auch mit Kindern und älteren Menschen.
  6. Erste Hilfe: Grundkenntnisse in Erster Hilfe sowie praktische Übungen, um in Notfällen schnell und effektiv handeln zu können.
  7. Sicherheitsdienstleistungen: Verständnis von verschiedenen Sicherheitsdienstleistungen und deren Aufgaben, beispielsweise Objektschutz, Veranstaltungssicherheit, Personenschutz und Geldtransporte.
  8. Datenschutz: Kenntnisse über den Umgang mit personenbezogenen Daten im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen und der rechtlichen Rahmenbedingungen des Datenschutzes.
  9. Praktische Übungen: Praktische Übungen zur Anwendung des Gelernten, beispielsweise im Bereich der Deeskalation oder des Einsatzes von Sicherheitstechnik.
  10. Brandschutz: Grundlagen des Brandschutzes und Verhalten im Brandfall, inklusive praktischer Übungen.

Ablauf der Ausbildung

  • Ausbildungsdauer – 720 Stunden Theorie
  • Präsenzunterricht durch einen Dozenten
  • Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr

Um den 34a-Schein zu erlangen, ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer erforderlich. Der Inhalt der IHK-Prüfung umfasst dabei rechtliche Vorschriften, wie Datenschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Gewerberecht, Unfallverhütung, aber auch fachliche Pflichten und Befugnisse wie der Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalations- und Sicherheitstechnik. 

Abschluss der Ausbildung

  • Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)

Die Sachkundeprüfung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat der Industrie- und Handelskammer, wodurch der Teilnehmende künftig als entsprechend geprüfter Sicherheitsmitarbeiter mit Qualifikationsnachweis im Bewacherregister tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, im Objektschutz bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

der Sicherheitscampus des Grone Netzwerk Hamburg