Sicherheitsmitarbeiter Erstausbildung (§34a GewO)

Die „Sachkunde nach §34a GewO“ ist für Personen, die den Berufseinstieg in die private Sicherheitswirtschaft einschlagen möchten, der erste Schritt.
Diese Weiterbildung eröffnet Ihnen Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz in einer wachsenden Branche.

Was macht ein Sicherheitsmitarbeiter?

Die Sachkundeprüfung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat der Industrie- und Handelskammer, wodurch der Teilnehmende künftig als entsprechend geprüfter Sicherheitsmitarbeiter mit Qualifikationsnachweis im Bewacherregister tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, im Objektschutz bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst. 

Bei der 34a-Sachkundeprüfung erwirbt man einen Nachweis darüber, das man für die vielfältigen Aufgaben der Sicherheitsbrache – z.B. als Sicherheitsmitarbeiter im Objektschutz oder bei Veranstaltungen, persönlich geeignet ist und über das notwendige rechtliche und fachliche Wissen verfügt. 

Ihre Vorteile

  • Wir bilden zielgerichtet und kompetent aus
  • Geringe Kosten für Selbstzahler
  • Kostenübernahme durch staatliche Einrichtungen möglich
  • Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsstellen
  • Geprüfte Qualität durch fachkundige Stellen
  • Anerkannte Abschlüsse
  • IHK-Ausbildungsbetrieb
  • Eignungsfeststellung

Teilnahmevoraussetzungen

  • Deutsch in Wort und Schrift
  • Mindestalter von 18 Jahren
  • Führungszeugnis ohne relevanten Eintrag

Unser Weiterbildungs-Angebot richtet sich an Arbeitnehmer und Arbeitssuchende mit oder ohne Berufsausbildung, die sich für eine Tätigkeit in der Schutz- und Sicherheitsbranche interessieren. Für alle Interessierten stehen wir in einem persönlichen Gespräch zur Abklärung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen zur Verfügung.

Förderung und Finanzierung

Unsere Weiterbildungen sind nach AZAV zugelassen und können über einen Bildungsgutschein abgerechnet werden. Firmen können über das Qualifizierungschancengesetz ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über den Sicherheitscampus vom Grone Netzwerk Hamburg weiterbilden lassen. 

Für eine weitere individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Ansprechpartner*innen jederzeit zur Verfügung.

Kostenträger unserer Weiterbildungen sind:

  • Agentur für Arbeit und Jobcenter team.arbeit.hamburg
  • Bildungsurlaub
  • Bildungsprämie des Bundes
  • Hamburger Weiterbildungsbonus
  • Arbeitgeber
  • Selbstzahler
  • Weitere Förderungen auf Anfrage
Sicherheitsmitarbeiter Erstausbildung

Jetzt informieren

Ansprechpartner: Christian Peuler

E-Mail: ch.peuler@grone.de 

Tel.: 040 23 703 165

Mobil.: 0151 400 231 11

Ansprechpartner: Melanie Kögler

E-Mail: m.koegler@grone.de 

Mobil.: 0151 196 597 74

Wann starten unsere nächsten Kurse​

Kursstart: 01.11.2023

13.12.2023

08.01.2024

29.01.2024

11.03.2024

24.04.2024

10.06.2024

22.07.2024

02.09.2024

15.10.2024

27.11.2024

Sicherheitsmitarbeiterin Erstausbildung

Seminarinhalte

gemäß §34a GewO laut DIHK Rahmenstoffplan:

1. Recht der öffentlichen Ordnung und Sicherheit
2. Gewerberecht
3. Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
4. Bürgerliches Gesetzbuch
5. Straf- und Verfahrensrecht
6. Umgang mit Waffen
7. Unfallverhütungsvorschriften
8. Umgang mit Menschen
9. Grundzüge der Sicherheitstechnik

im Bewachungsgewerbe gemäß §34a GewO laut DIHK Rahmenstoffplan im Multiple-Choice-Verfahren:

1. Bearbeitung der schriftlichen Prüfungssimulation
2. Auswertung der schriftlichen Prüfungssimulation
3. Besprechen der schriftlichen Prüfungssimulation
4. Mündliche Prüfungssimulation
5. Besprechen der mündlichen Prüfungssimulation

Ablauf der Ausbildung

  • Ausbildungsdauer – 240 Stunden Theorie
  • Präsenzunterricht durch einen Dozenten
  • Montag bis Freitag von 09:00 bis 16:00 Uhr

Um den 34a-Schein zu erlangen, ist eine schriftliche und mündliche Prüfung vor der Industrie und Handelskammer erforderlich. Der Inhalt der IHK-Prüfung umfasst dabei rechtliche Vorschriften, wie Datenschutz, Bürgerliches Gesetzbuch, Strafrecht, Gewerberecht, Unfallverhütung, aber auch fachliche Pflichten und Befugnisse wie der Umgang mit Menschen, Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalations- und Sicherheitstechnik. 

Abschluss der Ausbildung

  • Sachkundeprüfung §34a GewO (IHK)

Die Sachkundeprüfung eröffnet neue berufliche Perspektiven. Nach bestandener IHK-Prüfung erhält man ein anerkanntes Zertifikat der Industrie- und Handelskammer, wodurch der Teilnehmende künftig als entsprechend geprüfter Sicherheitsmitarbeiter mit Qualifikationsnachweis im Bewacherregister tätig sein kann. Es erwarten ihn vielfältige Möglichkeiten und Aufgaben, im Werkschutz, im Objektschutz bei Veranstaltungen, beim Geldtransport, oder Streifendienst. 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

Der sicherheitscampus vom grone netzwerk hamburg